SSB Senioren Schutz Bund
Finanzordnung
Diese Finanzordnung wurde beschlossen auf der Gründungsversammlung am 22.01.2016 in Neuwied und ist Anlage zur Satzung.
Für das Jahr 2016 wurden folgende Beiträge beschlossen:
Aufnahmegebühr, zahlbar bei Abgabe der Beitrittserklärung 5,00 €
Ordentliche Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag 24,00 €
Familien = 2 Erwachsene zahlen einen Familienbeitrag 36,00 €
Mitglieder sozial schwacher Gruppen zahlen einen Sozialbeitrag 12,00 €
Der erste Jahresbeitrag bei Neuaufnahmen, wird nach Quartalen berechnet.
Die Mitgliedschaft wird nach Zahlungseingang aktiviert.
Ausnahmen beschließt der geschäftsführende Vorstand.
Fördermitglieder zahlen einen Mindestbeitrag jährlich 60,00 €
Weitere jährliche Spendenbeiträge sind: 120,00 €
180,00 €
240,00 €
oder andere Spendenbeiträge nach freier Wahl.
Auch Einmalspenden sind möglich und erwünscht.
Alle finanziellen Mittel gehören dem Verein und dürfen nur satzungsgemäß verwendet werden. Spenden können sein:
Geldspenden ohne Zweckbestimmung.
Geldspenden mit Zweckbestimmung
Spenden von natürlichen Personen.·
Spenden von juristischen Personen·
Jedes Mitglied und jeder Spender, der es wünscht, bekommt eine dem Vereinsgesetz entsprechende, vom zuständigen Finanzamt akzeptierte Spendenquittung mit der Aufschlüsselung nach Beiträgen und Spenden.
Sachspenden dürfen vom Verein angenommen werden.
Werden dem Verein staatliche Mittel, oder Zuwendungen zugeführt, dürfen diese nur nach den Vorschriften des Vereinsgesetzes verwendet werden.
Alle Konten werden auf den Namen des Vereins eröffnet.
Diese Finanzordnung kann nur von der Mitgliederversammlung, auf Antrag des Vorstandes gemäß § 26 BGB, geändert werden.